Arbeitnehmer vertrauen oftmals darauf, dass sie abgeleistete Überstunden zu späterer Zeit abbauen bzw. abfeiern können, wenn es ihnen passt. Sicher sein können sie sich dabei aber nicht. Maßgeblich für die Frage, wann und wie Überstunden abgefeiert werden können, ist der Arbeitsvertrag, sofern sich darin Regelungen zu dem Thema befinden. Auch in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen kann das geregelt sein. Gibt es keine vereinbarten Regelungen, ist der Arbeitgeber relativ frei, wann und wie er das Abfeiern der Überstunden anordnet. Worauf sollten Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang achten? Im folgenden aktuellen Beitrag gehe ich auch die wichtigsten Punkte zum Thema Abfeiern von Überstunden ein:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander