Abfindung für Arbeitnehmer nur mit Kündigungsschutzklage

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung
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Primäres Ziel für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wird es in der Regel nicht sein, weiter für den Arbeitgeber tätig zu werden, der sie nicht mehr haben will. Oftmals geht es dann vor allem um die Frage der Abfindung. Wann bekommt man eine Abfindung und in welcher Höhe? Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Arbeitnehmer die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vor Gericht angreift. Je schlechter dann die Chancen sind, dass die Kündigung des Arbeitgebers dort für wirksam erachtet wird, desto höher wird die Abfindung sein, die dieser dem Arbeitnehmer anbietet. Zu den Hintergründen im folgenden Beitrag:

Abfindung für Arbeitnehmer nur mit Kündigungsschutzklage

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