Nachdem ich mich in einem vorangegangen Video bereits mit der durchaus bedeutsamen Abgrenzung zwischen Miete und Leihe beschäftigt habe, sollte es in einem weiteren Video-Blog um die Abgrenzung von Miete und Pacht gehen. Für die Pacht ist dabei kennzeichnend, dass der Pächter über die bloße Gebrauchsüberlassung, wie bei der Miete, hinaus auch zur Fruchtziehung berechtigt ist. Klassisches Beispiel: Pacht eines Grundstücks mit Obstbäumen. Der Pächter darf dann auch das geerntete Obst für sich behalten. Warum die Abgrenzung zumindest in meiner Praxis nicht besonders relevant ist, erkläre ich im Video:

Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.