Air Berlin: sollten Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erheben?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich hatte bereits die drohende Kündigung von 1.400 Air-Berlin-Mitarbeitern noch im Oktober thematisiert, von der u.a. Spiegel Online vergangene Woche berichtete. Nach der beschlossenen Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa bleibt die Situation für viele Arbeitnehmer undurchsichtig. Wer eine Kündigung erhält, ist jedenfalls dann, wenn er rechtsschutzversichert ist, gut beraten, Kündigungsschutzklage zu erheben. Warum ist das so? Was ist dabei zu beachten im Hinblick auf Kosten und Fristen? Darum geht es im folgenden Video-Blog und im Artikel:

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