Eine Abmahnung muss für ihre Wirksamkeit eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt zum einen eine genaue Bezeichnung des Verhaltens, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorwirft. Zum anderen müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie z.B. die Kündigung, angedroht werden für den Fall, dass sich das Fehlverhalten wiederholt. Zwingenden Vorgaben für Form oder Frist der Abmahnung gibt es dagegen nicht. Wer eine Abmahnung aussprechen darf und was es sonst zu beachten gilt, erkläre ich im folgenden aktuellen Beitrag und im Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander