Anspruch des Arbeitnehmers auf Mitteilung der Gründe nach abgelehnter Bewerbung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Wer sich für einen Job beworben hat und vom Arbeitgeber nicht genommen wird, hat in der Regel ein Interesse daran zu wissen, worin die Gründe für seine Ablehnung lagen. War es nun ein weniger überzeugender Auftritt beim Bewerbungsgespräch oder fehlte eine Qualifikation, die dem Arbeitgeber wichtig war? Auch ließe sich vielfach nur so überprüfen, ob die Ablehnung nicht diskriminierende Hintergründe hatte. Einen Anspruch auf Mitteilung der Ablehnungsgründe haben Bewerber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes aber nicht. Dazu alles weitere ausführlich im folgenden aktuellen Video-Blog:

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