Arbeitgeber: Änderungskündigung oder Beendigungskündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Will der Arbeitgeber einseitig die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses verändern, muss er in der Regel zum Instrument der Änderungskündigung greifen. Er kündigt dann das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet zugleich dem Arbeitnehmer an, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. Mit einer „Beendigungskündigung“ dagegen will der Arbeitgeber das Abeitsverhältnis endgültig beenden. Bei der Entscheidung, welche Form der Kündigung sie wählen, müssen Arbeitgeber stets den sog. Ultima-Ratio-Grundsatz beachten. Dieser sieht vor, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur das letzte Mittel für den Arbeitgeber sein darf. Lässt sich auch mit einer Änderungskündigung sein Ziel erreichen, muss er zunächst eine solche aussprechen. Genauere Hinweise gibt es im folgenden Artikel von mir:

Arbeitgeber: Änderungskündigung oder Beendigungskündigung?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999