Wer als Arbeitgeber mit einer Kündigung vor Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gescheitert ist, wird oftmals eine weitere Kündigung in Erwägung ziehen. Dabei wird man nicht selten auch gerne auf die Kündigungsgründe zurückgreifen, die man im vorherigen Verfahren bereits verwendet hat. Das ist allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. So etwa dann, wenn sich der Sachverhalt so verändert hat, dass sich der Vertragsverstoß des Arbeitnehmers noch wesentlich erweitert hat. Oder auch, wenn die Kündigung nur aus formalen Gründen gescheitert ist oder der Arbeitgeber statt einer frsitlosen nun eine ordentliche Kündigung aussprechen will. Genaueres im folgenden aktuellen Beitrag:
Mehrfache Verwendung von Kündigungsgründen durch Arbeitgeber zulässig?