Arbeitnehmer sind häufig ratlos, wenn sie von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, die keinerlei Begründung enthält. Eine fehlende Begründung bedeutet aber in aller Regel nicht, dass die Kündigung unwirksam ist. Arbeitgeber müssen im Kündigungsschreiben keine Kündigungsgründe angeben. Das bedeutet aber nicht, dass sie in den entspechenden Fällen (Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes) keinen Kündigungsgrund bräuchten. Die Wirksamkeit der Kündigung der Kündigung wird dann von einem Arbeitsgericht überprüft, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt. In dem folgenden Prozess muss der Arbeitgeber dann nämlich die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Alle Hinweise zum Thema Begründung der Kündigung und Kündigungsgründe im folgenden Artikel von mir:

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