Ich erlebe es teilweise in der Praxis, dass Arbeitgeber sehr spontan den Abbau von Überstunden anordnen. Dann wird teilweise einen Tag vorher oder sogar am selben Tag gesagt, die Arbeitnehmer mögen doch bitte ihre Überstunden abfeiern, da es aktuell nichts zu tun gebe. Das mag Arbeitnehmern mitunter nicht passen, dürfte aber in der Regel zulässig sein. Um das zu überprüfen, gilt es immer zunächst einen Blick in den Arbeitsvertrag (sowie auch – wenn vorhanden – den Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung) zu werfen. Wenn sich dort Regelungen zum genannten Thema finden, dürften die auch meistens wirksam sein und gelten. Ist dort nichts geregelt, hat der Arbeitgeber aber einen relativ weiten Spielraum in diesem Zusammenhang. Genaueres dazu im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander