Einen Aufhebungsvertrag anzubieten statt eine Kündigung auszusprechen, ist bei Arbeitgebern in der Praxis durchaus ein beliebtes Mittel, um das Arbeitsverhältnis zu beenden und gleichzeitig das Risiko einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu vermeiden. Arbeitnehmer haben durch einen Aufhebungsvertrag allerdings in der Regel eher Nachteile. Über den Weg der Kündigungsschutzklage lässt sich nämlich oftmals eine höhere Abfindung erzielen und man vermeidet zudem eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Wie sollte man also auf das Angebot eines Aufhebungsvertrages reagieren und was gibt es sonst noch zu beachten? Dazu mehr im folgenden Artikel:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander