Arbeitsrecht: Gütetermin & Kammertermin: was unterscheidet beide?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
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Die Frage kommt häufig von Mandanten, die ich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und dann auch im Prozess vor dem Arbeitsgericht vertrete: was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gütetermin und Kammertermin? Das Gütetermin wird regelmäßig innerhalb von zwei bis sechs Wochen anberaumt und dient dazu, im Beisein allein des vorsitzenden Richters zu einer gütlichen Einigung, also einem Vergleich, zwischend den Parteien zu kommen. Das entlastet das Gericht, da in diesem Fall kein Urteil geschrieben werden muss. Kommt es nicht zu einer Einigung bereits hier, wird ein Kammertermin bestimmt, bei dem dem es dann, untechnisch ausgedrückt, ernst wird. Zu den Einzelheiten im folgenden Beitrag und im Video:

Arbeitsrecht: Gütetermin & Kammertermin: was unterscheidet beide?

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