Arbeitgeber laden in regelmäßigen Abständen zu Personalgesprächen ein. Oftmals geht es dabei um eine Einordnung des Arbeitnehmers und seiner Leistungen bzw. wie er zukünftig eingesetzt werden soll. Auch im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters kann sich für den Arbeitgeber das Interesse ergeben, dessen Einsatzfähigkeit zu klären. Muss der Arbeitnehmer in diesem Fall zu einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber erscheinen? Was gilt für Fälle, in denen es dem Arbeitgeber vielmehr darum geht zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist? Darum geht es im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers: Einladung zu Personalgespräch?