Ich hatte mich schon in einem vorangegangenen Video einmal damit beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Umkleidezeit zur Arbeitszeit zählt. Ist das nun der Fall, stellt sich die Frage, wie lange der Arbeitnehmer zum Umkleiden brauchen darf. Dazu kann es im Einzelnen Bestimmungen in einem Tarifvertrag geben. Gibt es solche Regelungen nicht, muss man zunächst einmal festhalten, dass eine generelle Vorgabe in dieser Hinsicht nicht existiert. Hier gilt dann grundsätzlich das gleiche, wie bei der sonstigen Arbeitsleistung auch. Wer ohnehin zu den leistungsstarken Arbeitnehmern gehört, die alle Vorgaben erfüllen, kann sich beim Umkleiden durchaus etwas Zeit lassen. Wer dagegen zu den Low Performern gehört, also immer etwas länger braucht, um seine Leistung zu erbringen, muss sich hier beeilen und versuchen, sich möglichst in der Zeit der anderen Arbeitnehmer zu bewegen. Alles weitere im folgenden Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander