Aufhebungsvertrag: einvernehmliche Trennung mit Tücken

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Der Aufhebungsvertrag ist bei Arbeitgebern eine äußerst beliebte Alternative zur Kündigung. Einigt man sich mit dem Arbeitnehmer auf den Abschluss eines solchen – oftmals gegen Zahlung einer Abfindung -, muss man später keine Kündigungsschutzklage mehr befürchten. Arbeitnehmern können dagegen empfindliche Nachteile drohen, die ich hier in der Rhein-Neckar-Zeitung erläutere.

Nachfolgend noch ein Video zum Thema Aufhebungsverträge, deren Bedeutung und Folgen:

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