Aufhebungsvertrag – Muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Die Rechtsschutzversicherungen haben sich lange auf den Standpunkt gestellt, dass sie die Kosten für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht übernehmen müssten. Begründung: der Arbeitnehmer sei ja nicht verpflichtet, einen solchen abzuschließen, also liege kein Versicherungsfall vor. Dem hat der Bundesgerichtshof mittlerweile aber einen Riegel vorgeschoben. Jedenfalls dann, wenn die Initiative zur Beendigung vom Arbeitgeber ausgeht und er dem Arbeitnehmer zu diesem Zweck einen Aufhebungsvertrag vorlegt, liegt nach Ansicht des BGH ein Versicherungsfall vor. Alles Weitere im folgenden Video-Blog:

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