Aufhebungsvertrag: schlechte Karten für Arbeitnehmer nach Unterschrift

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich warne Arbeitnehmer immer wieder davor, ohne vorherige Beratung durch einen Experten für Arbeitsrecht einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen. Meistens haben sie davon deutlich mehr Nachteile als Vorzüge. Darüber hilft auch eine nette Abfindungszahlung des Arbeitgebers nicht hinweg. Ist der Vertrag einmal geschlossen, kommt dann oft die Einsicht und der Wunsch, die Vereinbarung irgendwie aus der Welt zu schaffen. Das ist aber oftmals kaum möglich. Eine Anfechtung kommt nur unter sehr speziellen Voraussetzungen in Betracht (Täuschung, Drohung des Arbeitgebers). Auch wenn der Arbeitgeber Druck macht: eine Unterschrift will also sehr gut überlegt sein. Ein aktueller Hinweis von mir im folgenden Artikel und im Video-Blog:

Aufhebungsvertrag: schlechte Karten für Arbeitnehmer nach Unterschrift

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