Vollständige und zweckmäßig ausgestaltete Arbeitsverträge können Arbeitgeber vor unliebsamen und späten Forderungen von Arbeitnehmern schützen. Immer wieder machen Arbeitnehmer Ansprüche etwa wegen Überstundenvergütung für mehrere Jahre erfolgreich geltend (zuletzt: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 –, juris). Mit sog. Ausschlussfristen können sich Arbeitgeber vor einer Inanspruchnahme nach einer gewissen Zeit schützen. Nach Ablauf solcher wirksam vereinbarten, also hinreichend langen Ausschlussfristen können Arbeitnehmer dann entsprechende Ansprüche nicht mehr geltend machen. Was genau in diesem Zusammenhang für Arbeitgeber zu beachten ist, habe ich im folgenden aktuellen Artikel zusammengefasst:
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag schützen Arbeitgeber vor späten Forderungen