In einem aktuellen Beschluss (Az. 7 ABR 50/14) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ging es darum, in welchem Umfang Betriebsräte die Ausstattung mit technischen Mitteln verlangen können. Konkret ging es um die Bereitstellung eines Telefonanschlusses. Das BAG hat sich dabei mit Frage auseinandergesetzt, in welcher konkreten Form dieser Telefonanschluss einem Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden muss. Womit genau der Betriebsrat im zugrunde liegenden Fall unzufrienden war und wie das BAG entscheiden hat, bespreche ich im Interview mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander