AWO: „Konsequenzen“ für AfD-Mitglieder?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Es gab zuletzt Meldungen über die Äußerung einer Landespräsidentin der AWO (Arbeiterwohlfahrt), die Mitgliedern und Symphatisanten der AfD Konsequenzen angedroht hatte. Stellt sich die Frage, ob die Mitgliedschaft oder Symphatie mit der AfD Grund liefern kann für eine Kündigung. Im folgenden aktuellen Video habe ich mich dieser Frage einmal gewidmet und erkläre, inwiefern es hier Probleme geben kann. Gundsätzlich gilt: die Mitgliedschaft in einer legalen Partei kann keinen Kündigungsgrund darstellen, auch wenn man mit deren Ansichten nicht einverstanden ist.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999