Eine Reihe von Mängelerscheinungen an Gebäuden ist in der Praxis auf Planungsmängel zurückzuführen. Um das zu untersuchen, lassen sich entsprechende Sachverständige beauftragen. Geht aus einem Gutachten hervor, dass tatsächlich ein Planungsmangel vorliegt, stellt sich die Frage nach der Haftung. Insbesondere der Architekt kann hier Ansprüchen ausgesetzt sein. Unter welchen Voraussetzungen ist das der Fall? Was ist für Bauherren in diesem Zusammenhang zu beachten? Dazu ein ausführliches Interview mit meinem Sozius Markus Willkomm, der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.