Beitrag in „Die erfolgreiche Apotheke“: Versetzung einer PTA in andere Filiale

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wenn Apotheker im Zuge strategischer Überlegungen oder sinkender Umsätze eine PTA / Mitarbeiterin an einen anderen Standort verstezen möchten, gibt es einige Hinweise zu beachten. Unter Umständen kann eine Änderungskündigung erfordelich sein. Apotheker dürfen zudem ihr Weisungsrecht nicht willkürlich ausüben, sondern müssen einen wichtigen Grund für eine Versetzung haben. Was genau gilt, hängt maßgeblich von der Größe der Filiale ab. In einem aktuellen Beitrag in der Fachzeitschrift „Die erfolgreiche Apotheke“ (Ausgabe 03.2016) erkläre ich die Hintergründe.

Beitrag in „Die erfolgreiche Apotheke“: Versetzung einer PTA in andere Filiale – S. 16

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