Der Berliner Mietspiegel 2015 ist da. Nach dem jüngsten Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg zum Mietspiegel 2013 bestehen Zweifel, ob sich Mieter bei der Bewertung einer Mieterhöhung noch auf den Mietspiegel verlassen können. Vermieter werden vermehrt auf die Idee kommen, mit Hilfe von Sachverständigengutachten Mieten, die über den Mietspiegelwerten liegen, einzuklagen. Eine Abwehr kann für Mieter sehr teuer werden, weil im gerichtlichen Verfahren dann unter Umständen teure Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Die bezahlt dann letztendlich der Verlierer des Prozesses. Da können leicht mal einige tausend Euro zusammenkommen. Lohnt sich das Risiko noch bei einer Mieterhöhung von 50 bis hundert Euro?, werden sich viele Mieter, die keine Rechtsschutzversicherung haben fragen. Was kann man als Mieter tun? Was sollten Mieter und Vermieter beachten? Mehr dazu im Video:
In den nächsten Tagen weitere Teile zu Fragen des Umganges mit dem Berliner Mietspiegel 2015 und Anwendertipps.