Beschäftigte müssen nicht allein vor den Chef treten, sondern können Unterstützung vom Betriebsrat fordern. Dabei dürfen sie als Zeugen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. In einem Beitrag der Dülmener Zeitung berichte ich über Personalgespräche mit mit Arbeitnehmern. Im folgenden Video alle relevanten Informationen zum Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrates bei Kündigung:
Während des Gesprächs dürfen sich Arbeitnehmer Notizen machen. Heimlich mitschneiden sollten sie das Ganze aber nicht. Denn dafür müsste der Vorgesetzte zustimmen – was er in der Regel nicht tun wird. Ein heimlicher Mitschnitt ist für Beschäftigte im Zweifelsfall wertlos, da er vor Gericht nichts gelten würde. Außerdem kann er unter Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Geht es in dem Gespräch um grundsätzliche Fragen zum Arbeitsverhältnis, müssen Beschäftigte nicht sofort Antworten parat haben. Sie können den Chef zunächst um Bedenkzeit bitten und mit einem Anwalt sprechen.