In der Regel handelt es sich bei dem betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht um eine unbedingte Voraussetzung dafür, dass eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist. Führt der Arbeitgeber es aber nicht durch, hat er später im Rahmen des Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile bei der Darlegungs- und Beweislast. Er muss dann nämlich umfassend schildern, warum er den Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigen kann. Das wird sich oftmals sehr schwierig darstellen und erhöht das Risiko, den Prozess zu verlieren oder zumindest eine erhöhte Abfindung zahlen zu müssen. Die sorgfältige Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements lohnt sich deshalb fast immer. Genauere Hinweise habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst:
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Kündigung wegen Krankheit