Betriebliches Eingliederungsmanagement: darf Betriebsrat mitbestimmen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Bei Arbeitgebern setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement ein wertvolles Instrument für eine erfolgreiche Personalpolitik ist. Im Gespräch mit dem Arbeitnehmer können sie Pläne erörtern, wie eine Krankheit überwunden und zukünftig vermieden werden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in einem aktuellen Beschluss vom 22.3.2016 (Az. 1 ABR 14/14) mit der Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats in diesem Zusammenhang beschäftigt. Ob und inwiefern das BAG eine solche zulassen will, diskutiere ich im folgenden Artikel mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Betriebliches Eingliederungsmanagement: darf Betriebsrat mitbestimmen?

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