Betriebsbedingte Kündigung: Fehler des Arbeitgebers nutzen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
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Die Wirksamkeitsvoraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen sind hoch. Es gibt verschiedene Fehlerquellen für Arbeitgeber. Zunächst einmal muss der Nachweis gelingen, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen kann. Dann ist eine Sozialauswahl erforderlich, bei der so einiges schief laufen kann. Schließlich muss der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden. Unterlaufen dem Arbeitgeber hier Fehler, können Arbeitnehmer das dafür nutzen, um an eine möglichst hohe Abfindung zu kommen. Voraussetzung dafur stets: Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zu den Hintergründen im folgenden Beitrag sowie im Video:

Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitnehmer können Fehler des Arbeitgebers nutzen

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