Betriebskosten: haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt Bredereck

Der ein oder andere Mieter, der zum Jahreswechsel seine Betriebskostenabrechnung bekommen hat, dürfte schon davon gehört haben, dass er sog. haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzen kann. Darunter fallen typischerweise Arbeiten, die normalerweise Mitglieder des Haushalts ausführen würden, wenn nicht z.B. eine Firma damit beauftragt würde. Was genau ist damit gemeint? Was müssen Mieter bei der Geltendmachung beim Finanzamt beachten? Dazu genauere Hinweise von mir im folgenden aktuellen Video-Blog:

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