Betriebskostenabrechnung: Erhöhungen über 10% zulässig?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Mietrecht + Bredereck

Zum Jahresende werden bei zahlreichen Mietern wie üblich noch Betriebskostenabrechnungen eintrudeln. Was gilt, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen um mehr als 10 % erhöhen? Muss der Mieter diese zahlen? Zu dieser Frage, insbesondere dem sog. Wirtschaftlichkeitsgebot, gibt es ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 190/17). Dabei hat sich das Gericht insbesondere damit beschäftigt, wer die Beweislast für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt. Um die Entscheidung geht es im folgenden aktuellen Video-Blog:

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