Zum Jahresende werden bei zahlreichen Mietern wie üblich noch Betriebskostenabrechnungen eintrudeln. Was gilt, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen um mehr als 10 % erhöhen? Muss der Mieter diese zahlen? Zu dieser Frage, insbesondere dem sog. Wirtschaftlichkeitsgebot, gibt es ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 190/17). Dabei hat sich das Gericht insbesondere damit beschäftigt, wer die Beweislast für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt. Um die Entscheidung geht es im folgenden aktuellen Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.