Betriebskostenabrechnung-Tipps vom Rechtsanwalt und Fachanwalt

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Sie haben Ihre Betriebskostenabrechnung bekommen und möchten diese nun überprüfen? In meinem Videoblog „Betriebskostenabrechnung – alle Jahre wieder – ein Interview mit Rechtsanwältin Anja Härtel“
erklären wir ++ recht ++ einfach ++ aktuell ++ was Sie beachten müssen.

Überprüfen Sie den Eingang der Betriebskostenabrechnung. Die Betriebskostenabrechnung dient der Verrechnung von geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen und noch ausstehenden Zahlungen und sollte innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zugestellt sein.

Der § 556 Absatz 3 Satz 2 BGB beinhaltet die gesetzliche Regelung. Die Einhaltung der zulässigen Zustellung der Betriebskostenabrechnung entscheidet über die Wirksamkeit der Nachforderung. Außerdem muss die Abrechnung formellen und materiellen Kriterien entsprechen. Die formellen Kriterien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind

– eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,
– der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen,
– die Angabe sowie Erläuterung der zugrunde liegenden Verteilerschlüssel und
– die Berechnung des Anteils des Mieters.

Zu den materiellen Voraussetzungen zählen

– die Abrechnung umlagefähiger und vertraglich vereinbarter Betriebskosten sowie
– tatsächlich anfallende Arbeiten.

Die Bedeutung des Gebots der Wirtschaftlichkeit geht NICHT vom billigsten Angebot aus! Der Vermieter steht jedoch in der Erklärungspflicht über die Gründe der Wahl. Und vergessen Sie nicht, sollten Sie die Positionen der Abrechnung anzweifeln, ist die Einsichtnahme der Belege, die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegen, unablässig!

Mehr zum Thema finden Sie hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/suche.php?FormSubmitButton=SearchFormRT&suchbegriff=bredereck

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999