Hat ein Arbeitnehmer eine unberechtigte Abmahnung erhalten, kann er vom Arbeitgeber die Entfernung verlangen und notfalls auch vor Gericht einklagen. Der Betriebsrat kann einen solchen Anspruch für ein Betriebsratsmitglied allerdings nicht geltend machen, wie das Bundesarbeitsgericht zuletzt beschlossen hat (Beschluss vom 09. September 2015 – 7 ABR 69/13). Sowohl der Antrag des Betriebsrats, die Unwirksamkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied festzustellen (unzulässig), als auch der Antrag, die Abmahnung zu entfernen (unbegründet), wurde abgelehnt. Was Betriebsräten daher zu raten ist, erkläre ich im folgenden Artikel:
Betriebsrat: kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung gegen Mitglied