Bundesarbeitsgericht zum Angebot bei der Änderungskündigung des Arbeitgebers

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu den bis dahin geltenden Bedingungen, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu veränderten Bedingungen an. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in einem aktuellen Urteil (2 AZR 613/14) nocheinmal damit befasst, wie ein solches Angebot des Arbeitgebers ausgestaltet sein muss. Wichtig ist, dass für den Arbeitnehmer klar wird, welche Bedingungen in der Zukunft gelten sollen, damit er ordentlich entscheiden kann, ob er das Angebot annehmen will oder nicht. Im folgenden Artikel gehe ich genauer darauf ein, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat und gebe Arbeitgebern und Arbeitnehmern Hinweise, wie am besten mit einer Änderungskündigung umzugehen ist:

Bundesarbeitsgericht zum Angebot bei der Änderungskündigung des Arbeitgebers

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999