
Handy laden am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers – Kündigung?
Es dürfte nicht allzu selten vorkommen, dass Arbeitnehmer mit einem Ladekabel ausgestattet regelmäßig auch auf der Arbeit ihr Handy aufladen. In den allermeisten Fällen wird
Es dürfte nicht allzu selten vorkommen, dass Arbeitnehmer mit einem Ladekabel ausgestattet regelmäßig auch auf der Arbeit ihr Handy aufladen. In den allermeisten Fällen wird
In einer kleinen Miniserie hab ich mich dem aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD gewidmet und mir dabei drei Themenbereiche jeweils in einem
Verspätungen des Arbeitnehmers stellen Verstöße gegen seinen Arbeitsvertrag dar. Er hat pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Gelingt ihm das nicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das bedeutet
Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer akute Arbeitsüberlastung beklagen. Sie sind dann nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeitsleistung qualitativ oder quantitativ in der
Ich hatte zuletzt im Arbeitsrecht vermehrt mit Fällen zu tun, in denen es um die Aktivitäten von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken ging. Die Anzahl der
Urlaub ist wichtig zur Erholung für Arbeitnehmer. Aber auch der schönste Urlaub geht wieder zu Ende und man muss zur Arbeit antreten. Was aber, wenn
Die Zahl der geleisteten Überstunden in Deutschland ist enorm hoch, ich habe bereits darüber berichtet. Nicht wenige der 1,7 Milliarden (im Jahr 2016) Überstunden dürfte
Das Angebot sozialer Netzwerke nachzuvollziehen, stellt anscheinend so manchen Arbeitsrichter vor erstaunliche Probleme. Anders lässt sich kaum erklären, warum ein Fall einer schwangeren Arbeitnehmerin bis
1,7 Milliarden Überstunden sollen deutsche Arbeitnehmer 2016 geleistet haben, die überwiegende Zahl davon blieb ohne Vergütung. Wie kommen solch enorm hohe Zahlen zu stande? Müssen
Strafanträge gegen den Arbeitgeber sind eine äußerst heikle Angelegenheit. Sog. Whistleblower werden im deutschen Arbeitsrecht äußerst schlecht geschützt. Wer also auf strafbare Handlungen in seinem
Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt stellt nach § 266a StGB eine Straftat dar. Wer als Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht an den Arbeitnehmer
Mit Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten sind Arbeitnehmer selten gut beraten. Meist ergibt sich daraus ein Kündigungsgrund. In einem aktuellen Fall, den das Bundesarbeitsgericht