Ein Zuschauer auf YouTube hat vor kurzem unter einem Video kommentiert, dass er seinen Chef heftig kritisiert und sich dabei wohl im Ton vergriffen habe, und wollte nun wissen, ob ihm deshalb eine Kündigung drohe. Für diese Frage kommt es darauf an, wie genau man sich als Arbeitnehmer geäußert hat. Beleidigungen berechtigen den Arbeitgeber zur Kündigung, unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. Was gilt bei heftiger Kritik? Und wie sieht es aus bei negativen Äußerungen in der Öffentlichkeit? Mehr dazu im folgenden aktuellen Artikel und im Video:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander