Darf der Arbeitgeber im Verfahren Kündigungsgründe nachschieben?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Kündigung - Abfindung erzielen
Kündigung – Abfindung erzielen

Folgende Konstellation beschäftigte zuletzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (2 Sa 235/15): der Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer gekündigt, weil dieser Speck im Wert von 0,80€ gebraten und gegessen hatte. Zweifehaft, ob dieses Verhalten Grund genug für eine Kündigung war. Nach dem Ausspuch der Kündigung erhielt der Arbeitgeber allerdings Kenntnis davon, dass der betroffene Arbeitnehmer früher einmal eine andere Mitarbeiterin sexuell belästigt hatte. Das Landesarbeitsgericht hielt die Kündigung für wirksam, weil der Vorfall als Grund für die Kündigung im Rechtsstreit noch nachgeschoben werden durfte. Das Urteil ist in meinen Augen in verschiedener Hinsicht problematisch. Ich habe dazu eine Anmerkung geschrieben, die es hier nachzulesen gibt:

Darf der Arbeitgeber im Verfahren Kündigungsgründe nachschieben?

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