++ Stellenstreichungen bei Karstadt ++ Wichtige Frist: 31.12.2014 – Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2011 ++ Streiks bei Amazon – neue Informationen ++ Schwan-Stabilo-Mitarbeiter, der Küche „gespendet“ hatte, darf bleiben ++ Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Lehrerin, die Kollegen durch erfundene Vergewaltigungsvorwürfe für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte ++ Das Urteil der Woche heute vom Arbeitsgericht Augsburg: Kirchlicher Arbeitgeber darf einer nebenberuflich als Pornodarstellerin tätigen Arbeitnehmerin kündigen.
Heute in Teil 2 unter anderem folgende Themen:
Stellenstreichungen bei Karstadt – was sollten Arbeitnehmer beachten?
In der Zentrale und in den 83 Warenhäusern sollen aktuellen Pressemeldungen rund 2000 Stellen gestrichen werden. Neben zwei klassischen Kaufhäusern in Hamburg-Billstedt und Stuttgart sollen die Karstadt-Ableger „K-Town“ in Göttingen und Köln sowie Schnäppchenmärkte des Konzerns in Paderborn und Frankfurt an der Oder betroffen sein.
Ver.di zufolge will die Unternehmensleitung von Karstadt außerdem längere Arbeitszeiten und Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durchsetzen.
Wichtige Frist: 31.12.2014 – Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2011
Wie jedes Jahr verjähren auch in diesem Jahr wieder am 31. Dezember viele Forderungen. Die Verjährung beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Da die regelmäßige Verjährungsfrist zu dem drei Jahre beträgt, verjähren alle Forderungen aus dem Jahr 2011. Wer also noch Forderungen aus Verträgen (Mietvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag und ähnlichem hat) muss nunmehr dringend aktiv werden. Wir erklären, was man tun kann und wie wir es als Rechtsanwälte mit unseren eigenen Forderungen handhaben.
Streiks bei Amazon für das Weihnachtsgeschäft geplant und worum geht es?
Aktuellen Pressemeldungen zufolge sind für das Weihnachtgeschäft wieder Streiks geplant. Wir dachten bisher und haben auch so berichtet, dass es vorrangig darum geht, welcher Tarifvertrag auf das Unternehmen angewandt wird. Nun erreicht uns eine Nachricht, wonach dies alles etwas anders aussehen soll.
Einigung vor dem Arbeitsgericht: Schwan-Stabilo-Mitarbeiter, der Küche „gespendet“ hatte, darf bleiben
Zwei Mitarbeiter (Firmenzugehörigkeit mehr als 2 Jahre) der Firma Schwan-Stabilo sollten eine ausrangierte Kantinenküche entsorgen. Stattdessen organisierten die Mitarbeiter eine Spendenaktion zu Gunsten eines örtlichen Sozialfonds. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos. Die Mitarbeiter erhoben Kündigungsschutzklage. Mit einem der Mitarbeiter hat sich der Arbeitgeber Meldungen von Spiegel-online zufolge nun geeinigt.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Lehrerin, die Kollegen durch erfundene Vergewaltigungsvorwürfe für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte.
Das Landgericht Darmstadt hatte 2012 eine Frau wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft verurteilt. Die Frau hatte einen Vergewaltigungsvorwurf erfunden und damit ihren Kollegen ins Gefängnis gebracht. Nun „fährt sie selber ein“.
Das Urteil der Woche heute vom Arbeitsgericht Augsburg: Kirchlicher Arbeitgeber darf einer nebenberuflich als Pornodarstellerin tätigen Arbeitnehmerin kündigen.
Ein Arbeitgeber (Evangelische Kirche) hatte eine Erzieherin in einer Wohngruppe für Behinderte beschäftigt. Er kündigte, als er erfuhr, dass die Arbeitnehmerin nebenberuflich in Pornofilmen mitwirkte. Das Amtsgericht Augsburg hält die Kündigung für wirksam und wies die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage ab. Die Klägerin habe sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt, so dass Arbeitsgericht Augsburg mit Urteil vom 22.10.2014, Aktenzeichen: 10 Ca 1518/14.
29.10.2014