Ich bekomme in letzter Zeit zunehmend Zuschriften von muslimischen Arbeitnehmern, die an ihrem Arbeitsplatz Anfeindungen wegen ihrer Religion ausgesetzt sind und sich fragen, was sie dagegen unternehmen können. Solche Diskriminierungen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich verboten. Wenn sie vom Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten ausgehen, kann man vom Arbeitgeber Schadensersatz fordern. Sind es die Kollegen, die einem zusetzen, muss man zunächst einmal den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, sodass dieser den Schikanen entgegenwirken kann. Wichtig ist, dass man die Diskriminierung im Streitfall später auch beweisen kann. Im folgenden Video geht es um die Schritte, die man in solchen Fällen unternehmen kann:

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
Muss ich nach Feierabend ans Telefon gehen, wenn mein Chef anruft? Bin ich verpflichtet, auf E-Mails zu antworten, die außerhalb