Diskriminierung: Anfeidungen wegen der Religion am Arbeitsplatz

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ich bekomme in letzter Zeit zunehmend Zuschriften von muslimischen Arbeitnehmern, die an ihrem Arbeitsplatz Anfeindungen wegen ihrer Religion ausgesetzt sind und sich fragen, was sie dagegen unternehmen können. Solche Diskriminierungen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich verboten. Wenn sie vom Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten ausgehen, kann man vom Arbeitgeber Schadensersatz fordern. Sind es die Kollegen, die einem zusetzen, muss man zunächst einmal den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, sodass dieser den Schikanen entgegenwirken kann. Wichtig ist, dass man die Diskriminierung im Streitfall später auch beweisen kann. Im folgenden Video geht es um die Schritte, die man in solchen Fällen unternehmen kann:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999