Dozent bei Weiterbildungsinstitut: scheinselbständig oder echter Selbständiger?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Scheinselbständigkeit gehört zu meinen Schwerpunktthemen in der arbeitsrechtlichen Beratung. Die Abgrenzung von echten Selbständigen und bloßen Scheinselbständigen, also Arbeitnehmern, fällt in der Praxis oft schwer. Immer wieder kommt es darüber zum Streit mit der Folge, dass Gerichte über eine Einstufung entscheiden. So auch das Sozialgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil zu dem Dozenten bei einem Weiterbildungsinstitut (S 5 R 6159/14). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Dozent als Selbständiger beschäftigt wurde. Wie die Entscheidung einzuordnen und zu beurteilen ist, erkläre ich im folgenden Video-Blog und im Artikel:

Dozent bei Weiterbildungsinstitut: scheinselbständig oder echter Selbständiger?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Luegen im Lebenslauf
Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf

Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander

Weiterlesen >

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999