Stehen Betriebsprüfungen an, werden Auftraggeber mitunter nervös im Hinblick auf das Thema Scheinselbstständigkeit. Nicht selten hat sich nämlich in ihem Unternehmen über Jahre ein Praxis eingeschlichen, die verschiedene Anhaltspunkte dafür liefert, dass die eigentlich als freie Mitarbeiter beschäftigten Selbstständigen tatsächlich scheinselbstständig, also Abeitnehmer sind. Das kann etwa durch zunehmende Eingliederung in den Betrieb oder Weisungen, die diese erhalten oder sogar selber geben, passieren. Dann gilt es für Auftraggeber, verschiedene Tipps zu beachten, wie mit der Situation am besten umgeangen werden sollte. Diese Tipps habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander