Drohung des Arbeitnehmers mit Anzeige als strafbare Nötigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt + Bredereck + Berlin

Ich warne Arbeitnehmer immer dringend davor, ihrem Arbeitgeber zu drohen z.B. mit einer Strafanzeige. Zwar mag eine Nötigung ausscheiden, wenn es zutrifft, dass der Arbeitgeber bzw. das beschäftigende Unternehmen in strafbare Handlungen verwickelt ist. Doch selbst wenn tatsächlich Straftaten vorliegen, schaffen sich Arbeitnehmer mit einer solchen Anzeige arbeitsrechtlich erhebliche Probleme. Der Arbeitgeber kann nämlich ggf. aufgrund der Anzeige fristlos kündigen und damit vor den Arbeitsgerichten sogar noch Erfolg haben. Der Schutz von sog. Whistleblowern ist in Deutschland nämlich furchtbar schlecht ausgestaltet. Die genaue Erklärung im Video:

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