Durchsuchung bei Berliner Bordell: scheinselbstständige Prostituierte beschäftigt?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Am 13. April kam es laut Medienberichten zu einer Durchsuchung bei einem Berliner Groß-Bordell, an der rund 900 Beamte von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung beteiligt waren. Unter anderem ging es um den Verdacht der Beschäftigung von scheinselbstständigen Prostituierten, bei denen es sich tatsächlich um sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen handelte. Dadurch sei allein dem Rentenversicherungsträger ein Schaden von 17,5 Millionen Euro entstanden. Die Problematik der Scheinselbstständigkeit tritt nicht nur im Rotlichtmilieu auf, sondern ist ein weit verbreitetes Phänomen. Wie scheinselbstständige von echten selbstständigen Mitarbeitern abgegrenzt werden können und das Problem vermieden werden kann, erläutere ich im folgenden aktuellen Beitrag:

Durchsuchung bei Berliner Bordell: scheinselbstständige Prostituierte beschäftigt?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999