Eigenbedarfskündigung: BGH stärkt Vermieter

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck
Fachanwalt Bredereck

Gestern hat der BGH eine Pressemitteilung zu einem aktuellen Urteil zum Thema Eigenbedarfskündigung veröffentlicht. Mit der Entscheidung hat er die Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter wegen Eigenbedarfs signifikant erweitert. So hat er zum einen klargestellt, dass sich eine GbR als Vermieter den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder eines Angehörigen desselben zurechnen lassen kann. Außerdem soll – in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des BGH – ein Verstoß gegen die Anbietpflicht nicht mehr zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung führen, sondern den Mieter allein dazu berechtigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zu dem zugrunde liegenden Fall und dem Urteil des BGH im folgenden aktuellen Artikel:

Eigenbedarfskündigung: BGH stärkt Vermieter

 

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999