Gestern hat der BGH eine Pressemitteilung zu einem aktuellen Urteil zum Thema Eigenbedarfskündigung veröffentlicht. Mit der Entscheidung hat er die Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter wegen Eigenbedarfs signifikant erweitert. So hat er zum einen klargestellt, dass sich eine GbR als Vermieter den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder eines Angehörigen desselben zurechnen lassen kann. Außerdem soll – in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des BGH – ein Verstoß gegen die Anbietpflicht nicht mehr zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung führen, sondern den Mieter allein dazu berechtigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zu dem zugrunde liegenden Fall und dem Urteil des BGH im folgenden aktuellen Artikel:
Eigenbedarfskündigung: BGH stärkt Vermieter