Mieter aufgepasst: wer eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter erhält, dem rate ich in der Regel dazu, sich gegen diese zu wehren. Nach meiner Erfahrung sind zahlreiche Eigenbedarfskündigungen nur vorgeschoben. Es gibt allerdings ein gewisses Risiko, dass der Vermieter dann später Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend macht, wenn der sich weigert auszuziehen. Hintergrund: die Person, für die der Eigenbedarf geltend gemacht wurde, muss sich eine alternative Unterkunft suchen, die teurer ist, als die begehrte Wohnung. Dadurch entsteht ein Schaden. Kommt das Gericht später zu dem Ergebnis, dass der Eigenbedarf tatsächlich vorlag, drohen dann also Ansprüche auf Schadensersatz des Vermieters. Was ist Mietern daher zu raten? Dazu das folgende Video von mir:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.