Wenn es um das Eigentum des Arbeitgebers geht, sollten Arbeitnehmer so zurückhaltend sein wie irgend möglich, um gar nicht erst in den Verdacht eines Diebstahls oder ähnliche Situationen zu geraten, die schnell zu einer Kündigung führen können. Gegenstände, auch wenn sie klein und geringwertig sind, sollten nicht mit nach Hause genommen werden, auch nicht mit der festen Absicht, sie später wieder zurückzubringen. Eine solche Absicht später zu beweisen, ist kaum möglich. Auch wenn andere Arbeitnehmer sich nicht an diese Vorgaben halten, sollte man deren Beispiel nicht folgen. Der Umstand, das auch Kollegen sich falsch verhalten haben, hilft einem selbst später nicht weiter. Im folgenden Artikel erkläre ich genauer, wie sich Arbeitnehmer im Hinblick auf Firmeneigentum verhalten sollten:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander