Arbeitnehmer sind gut beraten, im Falle einer Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Der anschließende Kündigungsschutzprozess endet allerdings in den wenigsten Fällen mit einem Urteil und der Rückkehr des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Vielmehr kommt es in aller Regel an einem gewissen Punkt zu einer Einigung zwischen den Parteien. Wann das der Fall ist und welche Partei davon mehr profitiert, ist in erster Linie Verhandlungssache. Dabei geht es um das Risiko der Unwirksamkeit der Kündigung für den Arbeitgeber, die Höhe einer etwaigen Abfindung für den Arbeitnehmer und einige weitere Faktoren. Wie das zusammenspielt und wann eine Einigung für welche Partei in der Regel günstiger ist, erkläre ich im folgenden Video-Blog sowie für Arbeitnehmer im folgenden Beitrag:
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander