Differenzen können auch innerhalb von Betriebräten auftreten. Konfliktpotential besteht etwa dann, wenn verschiedene Betriebsratsmitglieder einen unterschiedlichen Informationsstand haben. Jedes Mitglied hat allerdings ein unabdingbares Einsichtsrecht in die Unterlagen, das auch datenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeht. Auch eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Betriebsratsmitglieder ist unzulässig. Im folgenden Beitrag erkläre ich die Einzelheiten dazu mit Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung:
Einsichtsrecht einzelner Betriebsratsmitglieder in Betriebsunterlagen