Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs unter bestimmten Voraussetzungen verbieten dürfen. Entscheidend ist dabei, dass ein generelles Verbot weltanschaulicher Zeichen besteht und nicht nur einzelne, bestimmte religiöse Zeichen untersagt werden. In den RTL II News habe ich mich zu der Entscheidung geäußert. Das Video dazu kann man hier ansehen (zum Urteil ab 5:39):
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander