Facebook & co. als Jobkiller. Wer im Internet unterwegs ist sollte entweder jede Erwähnung seines Arbeitgebers vermeiden oder dringend die in folgendem Video gegebenen Hinweise beachten: Es hat bereits mehrfach Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Äußerungen auf Facebook gegeben. Erst recht gefährlich ist die Internetnutzung während der Arbeitszeit. Hier begeht man, ohne es zu merken, sehr schnell einen Arbeitszeitbetrug. Dieser kann zu Kündigung des Arbeitsverhältnissesund zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Weitere Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken am Arbeitsplatz hier in einem Interview mit dem Handelsblatt.
Arbeitsrecht
Lügen im Lebenslauf
Falsche Berufsbezeichnung, vorgetäuschte Kompetenzen und Co.: Hin und wieder wird im Lebenslauf bei einer Bewerbung geschummelt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander