Fachanwalt für Mietrecht Alexander Bredereck bei ZDF – Frontal21 zur Abweichung der Wohnungsfläche im Mietvertrag

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Frontal21In einem aktuellen Beitrag der ZDF-Sendung Frontal21 vom 20.10.2015 spricht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck über die Problematik der Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche zu der mietvertraglich vereinbarten Wohnfläche.

Hier geht es zur kompletten Sendung Frontal21 vom 20.10.2015

Hier kommen Sie direkt zu dem Beitrag in Frontal21 zur „Trickserei mit der Wohnfläche“.

Die grundlegende Problematik liegt hier in der Höhe der Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche im vergleich zur mietvertraglich vereinbarten Wohnfläche. Sofern eine Wohnungsgröße im Mietvertrag mit vereinbart ist, auch selbst wenn diese mit worten wie „circa“, „etwa“ oder „ungefähr“ angegeben ist, ist diese Vereinbarung als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit des Mietgegenstandes zur tatsächlichen vereinbarten Beschaffenheit kann grundsätzlich ein Mangel sein. Der Bundesgerichtshof hat daher in einem Urteil vom 10. März 2010 die Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche von mehr als 10 % als Mangel der Mietsache, die zur Mietminderung berechtigt, festgestellt (BGH, Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR 144/09 –, juris).Alexander Bredereck

Rechtsanwalt Bredereck ist neben ZDF Frontal21 vom 20.10.2015 auch noch in weiteren Medien zu finden. Hier finden Sie alle Beiträge in Presse, TV, Radio und Online-Medien.

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