Das Urteil vom Bundesgerichtshofs vom 09. April 2014 – VIII ZR 107/13 befasst sich mit der „fristlose Kündigung wegen Vorlage einer falschen Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“. Ich warne ausdrücklich vor der Fälschung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Warum? Schauen Sie sich mein Video an.
Viele Vermieter verlangen von ihren potenziellen Mietern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters für das zukünftige Mietverhältnis. Problematisch wird es, wenn der ehemalige Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein.
Fachanwaltstipp für Mieter
Die Fälschung der Bescheinigung scheint eine schnelle Lösung des Problems zu sein. Aber ich rate davon ab! Denn dies ist eine strafbare Urkundenfälschung, die zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen kann. Ich empfehle hier Kontoauszüge der letzten Jahre dem neuen Vermieter zu zeigen, um den Nachweis für eine pünktliche, regelmäßige, vollständige Zahlungsmoral zu erbringen.
Fachanwaltstipp für Vermieter
Sie wollen einem Mieter das Mietverhältnis auf Grund von Vertragsverletzung fristlos oder ordentlich kündigen? Dann handeln Sie schnell und vor allem zügig zum Vertragsverstoß bzw. ihrer Kenntniserlangung vom Vertragsverstoß im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Details zum Urteil und mehr finden Sie hier:
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